Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Ocello Garage GmbH
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, Reparatur- und Servicearbeiten, welche die Ocello Garage GmbH (nachfolgend "Garage") für ihre Kunden erbringt. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn sie von der Garage ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Dienstleistungen
Die Garage erbringt sämtliche branchenüblichen Leistungen einer Autowerkstatt. Dazu gehören insbesondere Wartung, Inspektion, Service- und Reparaturarbeiten an Motor, Getriebe, Bremsen, Fahrwerk, Elektrik und Karosserie. Auch Diagnosearbeiten, Fehlersuche, die Vorbereitung und Vorführung zur Motorfahrzeugkontrolle (MFK), Reifen- und Räderdienste mit Einlagerung, Abgaskontrollen, Klimaservice sowie der Wechsel von Betriebsflüssigkeiten gehören zu den angebotenen Leistungen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Kunden und deren Annahme durch die Garage zustande. Die Auftragserteilung kann mündlich, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Ergibt sich während der Ausführung ein höherer Aufwand, informiert die Garage den Kunden vorab. Die Zahlung ist bei Abholung des Fahrzeugs fällig. Bei verspäteter Zahlung können Mahngebühren und Verzugszinsen erhoben werden.
Fehlersuche und Diagnose
Die Fehlersuche und Diagnose wird nach effektivem Zeitaufwand verrechnet. Sie gilt als eigenständige Arbeitsleistung, unabhängig davon, ob eine Reparatur erfolgt oder eine konkrete Fehlerursache festgestellt werden kann.
Übergabe und Abholung
Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug rechtzeitig zum vereinbarten Termin zu bringen. Nach Fertigstellung wird der Kunde benachrichtigt. Fahrzeuge sind spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen abzuholen. Danach ist die Garage berechtigt, eine Standgebühr zu erheben.
Haftung und Gewährleistung
Die Garage führt alle Arbeiten fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik aus. Für Mängel an erbrachten Leistungen haftet sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Keine Haftung besteht für Schäden, die durch normale Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder durch vom Kunden beigestellte Ersatzteile entstehen. Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände übernimmt die Garage keine Verantwortung.
Lagerung
Bei der Einlagerung von Reifen, Rädern oder Fahrzeugen haftet die Garage nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Der Kunde verpflichtet sich, eingelagerte Gegenstände nach Vertragsende oder auf Aufforderung hin fristgerecht abzuholen. Nach erfolgloser Mahnung ist die Garage berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu entsorgen oder weiter zu lagern.
Termine und Verzug
Vereinbarte Termine gelten grundsätzlich als Richtwerte, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt. Verzögerungen, die auf unvorhersehbare Umstände wie Lieferengpässe oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, berechtigen den Kunden nicht zu Schadenersatzansprüchen.
Datenschutz
Die Garage verarbeitet Kundendaten ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zur Pflege der Kundenbeziehung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.
Gerichtsstand und Recht
Es gilt ausschließlich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Ocello Garage GmbH, soweit gesetzlich zulässig.
